Wenn man stand jetzt bei der BAFA einen Antrag auf einen Zuschuss für eine neue Heizung stellen möchte, braucht man hier keinen Energieeffizienz-Experten. Nun ist die Antragsstellung ja zur KFW gewechselt. Für Anträge bei der KFW brauchte man ja immer so einen Experten. Wissen Sie, ob man für eine neue Heizung und dem entsprechenden Antrag ab 2024 bei der KFW nun auch einen Energieeffizienz-Experten benötigt?
Für die Heizungsförderung ist auch in Zukunft aller Voraussicht nach kein Energie-Effizienz-Experte erforderlich. So heißt es unter Punkt 9.3 im aktuellen Entwurf zur BEG-Richtlinie ab 2024: "Für Anträge auf Förderung von Einzelmaßnahmen nach Nummer 5.3 und 5.4 (ohne iSFPBonus), mit Ausnahme der Errichtung, Umbau oder Erweiterung von Gebäudenetzen, ist die Erklärung eines Fachunternehmers für Heizungstechnik über die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen, sowie über die mit der Maßnahme erreichte Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes im Sinne einer Erhöhung der Energieeffizienz und/oder des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes und die voraussichtlichen Ausgaben ausreichend („Fachunternehmererklärung“)."
Einzelmaßnahmen nach Nummer 5.3 und 5.4 sind dabei Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) und Maßnahmen zur Heizungsoptimierung ohne iSFP.
Bitte beachten Sie, dass alle Antworten zur BEG-EM-Förderung ab 2024 unverbindlich sind, bis eine entsprechende Richtlinie erlassen wurde. Die aktuelle Situation bringt dabei einige Unsicherheiten mit sich.