Kann man, nachdem der iSFP schon ausgestellt wurde, eine andere Heizung wählen, sodass diese auch noch förderfähig ist? Grund hierfür ist, dass die Grundwasser-Wärmepumpe von der Gemeinde seit 01.01.23 nicht mehr erlaubt ist. Hier sind dem Bauherrn die Hände gebunden.
Das ist kein Problem, solange die neue Heizung auch in der Liste förderbarer Heizgeräte aufgeführt ist. Haben Sie den Förderantrag für die Heizung schon gestellt, informieren Sie das BAFA mit einem formlosen und unterschriebenen Schreiben über die Änderung. Andernfalls können Sie den Antrag zur Förderung der Heizung gleich entsprechend stellen.
Der iSFP hat hierauf keinen Einfluss, da es damit bei der Heizungsförderung keinen Bonus mehr gibt.
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