In einem iSFP wurde eine Maßnahme für die Erneuerung der Heizungsanlage (Gas-Brennwert in Kombination mit einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung) definiert. Dürfen die 5 % iSFP-Bonus auch in Anspruch genommen, wenn lediglich die Gas-Brennwertheizung ausgeführt wird?
In diesem Fall bekommen Sie den iSFP-Bonus voraussichtlich nicht. Denn die Gasheizung ist energetisch schlechter gestellt als die Kombination mit Solarthermie. Sie würden die im Sanierungsfahrplan genannten Bedingungen daher erst einmal untererfüllen. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass Sie die Förderung für eine Gasheizung nur bekommen, wenn es sich um eine Renewable Ready-Gasbrennwertheizung handelt. Das heißt, dass Sie spätestens zwei Jahre nach der Inbetriebnahme regenerative Energien nachgerüstet haben müssen.
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