Kunden sanieren einen Altbau in Eigenleistung und möchten die Materialkosten durch BEG EM fördern lassen. Im Vorfeld wurde ein iSFP erstellt, um den 5% Bonus zu erhalten. Das Haus wurde gekauft und bisher nicht selbst bewohnt. Die Sanierung soll vor Einzug stattfinden. Da die Sanierung in Eigenleistung stattfindet, wird es entsprechend lange dauern. Stellt die Sanierung nun eine Sanierung in einem Schritt dar, weil dort nicht gewohnt wird? Wie ist die Definition von "Sanierung in einem Schritt"? Wenn die Kunden die gesamte Gebäudehülle sanieren (Fenster, Dach, Fassade), wie verhält es sich dann mit dem iSFP Bonus?
In Punkt 8.4.3 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten iSFP und wird diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt, so erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus)." Die Voraussetzung, dass es sich um eine über mehrere Schritte gestreckte Sanierung des Gebäudes handeln muss, gibt es in der aktuellen Richtlinie nicht mehr. Diese gilt nur bei der kombinierten von BEG-EM- und BEG-WG-Fördermitteln.
Im FAQ zur BEG-Förderung heißt es dazu unter Punkt 1.19: "Eine schrittweise Sanierung über Einzelmaßnahmen (BEG EM) und Effizienzhaus-Stufen (BEG WG bzw. NWG) in baulich und zeitlich getrennten Vorhaben ist möglich. Eine erneute Antragstellung bei KfW bzw. BAFA ist erst nach Abschluss des Vorhabens, d. h. nach Einreichung des Verwendungsnachweises zulässig."
Wir empfehlen, den Sachverhalt mit den BAFA-Experten zu besprechen, um keine Fördermittel zu verlieren. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.