Ein Dachgeschoss soll ausgebaut werden. Kann vorher der Architekt mit der Planung beginnen und parallel der iSFP erstellt werden? Oder muss man erst warten, bis der Architekt mit der Leistung fertig ist? Oder muss vorher der iSFP erstellt und erst dann die Umplanung beauftragt werden?
iSFP und Planung stehen in diesem Fall nicht in Konkurrenz. Gleiches gilt für eine mögliche Förderung. Denn in der BEG-EM- sowie in der BEG-WG-Richtlinie heißt es dazu: "Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden und führen für sich genommen nicht zur Annahme eines Vorhabenbeginns."