Wir möchten unsere Fassade dämmen und von der KfW fördern lassen. Hierzu wollen wir ebenfalls einen iSFP erstellen lassen, um die förderfähige Summe zu erhöhen. Muss der iSFP genehmigt sein oder reicht die Antragstellung beim BAFA aus? Die Bearbeitungszeit scheint ja recht lange zu sein.
Damit Sie Fördermittel mit iSFP-Bonus beantragen können, muss der individuelle Sanierungsfahrplan dem beauftragten Energie-Effizienz-Experten bereits zur Antragstellung vorliegen. Abschließend beschieden und ausbezahlt muss der iSFP nach Angaben des BMWK erst nach Abschluss der Maßnahmen sein, wenn es um das Erbringen der entsprechenden Nachweise geht.
In der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Bereits bei der Antragstellung muss der iSFP vorliegen. Zur Einreichung des Verwendungsnachweises in der BEG EM muss der iSFP beziehungsweise die geförderte Energieberatung (EBW) abschließend beschieden und ausgezahlt worden sein."