Sollte bei einer Kellerdeckendämmung auch ein Teil der Außenwände zur Vermeidung von Wärmebrücken mitgedämmt werden, obwohl die Kellerdeckenunterkante in Höhe des Erdreichs verläuft? Gilt noch immer die Antwort aus 2017, dass für eine Kellerdeckendämmung ein U-Wert von 0,35 ausreichend ist?
Um Wärmebrücken zu vermeiden, sollten Sie alle umlaufenden Wände unter der Kellerdecke ebenfalls dämmen. Ausreichend ist dabei in der Regel ein Streifen von 20 bis 30 Zentimetern unter der Decke. In Bezug auf den U-Wert gelten die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Dieses fordert bei Decken, die beheizte Räume nach unten zu unbeheizten Räumen abgrenzen, einen U-Wert von 0,30 W/(m²K), wenn Sie Deckenbekleidungen auf der Kaltseite anbringen.
Ist die Dämmschichtdicke aus technischen Gründen begrenzt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn die höchstmögliche Dämmschichtdicke eingebaut wird. Der Dämmstoff muss dabei eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/mK oder besser aufweisen (Ausnahme: Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen, hier sind mindestens 0,045 W/(m·K) Pflicht).
Weitere Informationen zum Thema haben wir Ihnen in der Rubrik "Kellerdeckendämmung" zusammengestellt.