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Expertenrat

Unsere Wohnungsbaugesellschaft plant die Dämmung der Kellerdecken und eine Mieterhöhung. Ist die Kellerdeckendämmung Pflicht?

Frage von Andreas H. am 15.04.2015 

Ich habe eine Frage, die die Kellerdeckendämmung betrifft. Ich bewohne eine EG Wohnung mit div. Kellerräumen darunter, bei denen die Kellerdecken im ganzen Haus nicht gedämmt sind. Nun habe ich von meiner Wohnungsbaugesellschaft eine Mitteilung bekommen, dass die Bodendecken gedämmt werden sollen und alle Bewohner im Haus hierfür eine Mieterhöhung von 8,85€/Mon. zahlen sollen. Wie ist das mit einer Pflicht der Dämmung von Kellerdecken??
Ich habe diese Thema bereits mehrfach bei meiner Wohnungsbaugesellschaft angesprochen und dort wurde immer gesagt, dafür sei kein Geld da und wenn dann könnte ich dies auf eigene Kosten ja machen. Nun soll aber auf Kosten aller im Haus die Kellerdecke gemacht werden. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine Dämmpflicht für die Kellerdecke gibt es nicht. Allerdings ist die Kellerdeckendämmung in der Regel eine der wirtschaftlichsten Sanierungsmaßnahmen, die sich schnell rechnet. Vor allem Sie als EG-Bewohner werden davon profitieren – einerseits durch geringere Heizkosten und auf der anderen Seite durch einen höheren Wohnkomfort, weil der Boden nicht mehr so fußkalt ist.

Da es sich bei der Kellerdeckendämmung um eine energetische Sanierungsmaßnahme handelt, darf der Vermieter – in Ihrem Fall also die Wohnungsbaugesellschaft – 11 Prozent der Sanierungskosten auf die Jahresmiete umlegen. Daher resultiert auch die Mieterhöhung für alle Bewohner des Hauses.

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