Wir haben vor 2,5 Jahren ein mind. 150 Jahre altes Fachwerkhaus gekauft. Da wir das Dach erneuern mussten, haben wir ein KfW-Kredit 152 beantragt. Die Maßnahme ist mittlerweile durchgeführt und die Doku ging an die KfW. Hier war ein Energieberater involviert. Nun meine Fragen:
- Wir möchten zusätzlich alle Fenster und die Heizung (von Elektro auf Gasheizung + Solar) erneuern. Können wir hierfür zusätzlich eine BEG-Förderung beantragen - für eine Maßnahme oder für beide?
- Als Voraussetzung für die BEG-Förderung lese ich in Ihren eBooks, dass eine Bauanzeige oder deine Baugenehmigung mindestens 5 Jahre alt sein muss. In unserem Fall ist das Haus älter. Unsere letzte Baugenehmigung für das neue Dach ist jedoch nur 1 Jahr alt. Erfüllen wir damit die Voraussetzungen für die Förderung oder nicht? Für alle Fenster? Oder können wir die Förderung für die Fenster, die nicht im Dach sind, beantragen? Und wie ist es mit der Heizung?
- Benötigen wir zur Beantragung eines BEG-Zuschusses zwingend einen Energieberater? Für den TPN?
- Im Fall der Fenster werden wir ein Unternehmen hier in Deutschland beauftragen, das auf Handwerker aus Rumänien zurückgreift. Sind das Fachhandwerker, die für die Förderung notwendig sind? Bzw. wie kann ich bei einem Unternehmen herausfinden, ob es sich um Fachhandwerker im Sinne der Förderung handelt?
Es ist möglich, die BEG-Förderung für weitere Sanierungsmaßnahmen zu nutzen. Wichtig ist, dass Sie die bereits geförderten Kosten nicht noch einmal ansetzen. Außerdem dürfen Sie die anrechenbaren Kosten (60.000 Euro pro Wohneinheit) nicht überschreiten.
In Bezug auf die Baugenehmigung kommt es nur darauf an, dass es sich um ein bestehendes Gebäude handelt. Da Ihr Haus älter als 100 Jahre ist, sollte das kein Problem darstellen und Sie können die Förderung beantragen.
Sofern Sie nicht nur den Heizungstausch oder eine Heizungsoptimierung planen, ist auch ein Energieberater erforderlich, um die Technische Projektbeschreibung (TPB) und den technischen Projektnachweis (TPN) zu erstellen.
Fachunternehmen sind nach der aktuell gültigen BEG-Richtlinie alle Betriebe, Personen bzw. Unternehmen, die auf einen oder mehrere Leistungsbereiche (Gewerke) der Bauausführung spezialisiert und in diesem Bereich gewerblich tätig sind. Wo die Angestellten herkommen, spielt dabei keine Rolle.