Ich saniere aktuell ein Haus, das ich bereits erworben habe. Ich bin aber noch nicht dort gemeldet. Ich werde im November einziehen und meinen Hauptwohnsitz dort begründen. Kann ich trotzdem das KfW 422 jetzt beantragen? Zum Zeitpunkt der Nachweispflicht im März 2024 bin ich ja schon dort wohnhaft.
Nach Angaben der KfW ist es ausreichend, wenn Sie die Anforderung der Selbstnutzung beim Nachweis der Vorhabensdurchführung erfüllen. Sie können die Förderung aus dem KfW-Programm 442 also beantragen und die Technik einbauen, auch wenn das eigene Haus zunächst noch nicht Ihr Erst-, Haupt- oder alleiniger Wohnsitz ist.