Update 19.2.2024: Wie die KfW auf der Programmseite mitteilt, wurde das KfW-Förderprogramm "Solarstrom für Elektroautos - 442" endgültig eingestellt. Hier heißt es: "Aufgrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung und der erfolgten Schwerpunktsetzung im Bundeshaushalt 2024 auf die prioritären Investitionen können nicht alle Förderprogramme des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) im geplanten Umfang fortgeführt werden. Das gilt auch für das Förderprogramm "Solarstrom für Elektroautos"." Damit wird es 2024 keine Förderrunde mehr geben. 33.000 Haushalte konnten im vergangenen Jahr die kombinierte Förderung für Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher nutzen.
Update 27.9.2023: Die Fördermittel im KfW-Programm 442 sind nach nur einem Tag ausgeschöpft - es können keine Förderanträge mehr gestellt werden. Wegen der enorm hohen Nachfrage ist der Fördertopf von 300 Millionen Euro für 2023 in Rekordzeit leer gelaufen.
Wer bereits einen Antrag gestellt hat, ist von dem Förderstopp nicht betroffen. Werden die Fördervoraussetzungen erfüllt, ist der Zuschuss reserviert.
Weitere Fördermittel in Höhe von 200 Millionen Euro sind für die Förderung 2024 vorgesehen. Wann genau das Förderprogramm noch einmal öffnet, ist allerdings nicht bekannt.
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Das neue Programm "Solarstrom für Elektroautos - 442" ist seit Ende September offen für die Antragstellung. Bis zu 10.200 Euro Zuschuss sind möglich für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Elektroauto vorhanden oder bereits bestellt ist (Klassen M1 und N1). Für Firmenwagen und Hybridautos ist die Förderung nicht möglich. Ist das Auto geleast, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten haben. Der Haushalt muss mindestens 6 Jahre ein E-Auto nutzen (das Auto darf in der Zeit gewechselt werden).
Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher müssen fabrikneu angeschafft oder erweitert werden, dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung aber noch nicht bestellt sein. Außerdem ist die Nutzung von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) Fördervoraussetzung.
Unter bestimmten Umständen ist die Förderung auch möglich, wenn einzelne Komponenten bereits vorhanden sind. So ist beispielsweise die Erweiterung einer vorhandenen Photovoltaik-Anlage möglich. Genaue Informationen dazu finden Eigentümer auf der Programmseite der KfW in den FAQ.
Was wird mit dem Zuschuss gefördert?
Wie hoch ist der Zuschuss für Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher? Der KfW-Zuschuss setzt sich aus mehreren Teilbeträgen zusammen:
Wichtig: Die Zuschüsse können nicht mit anderen Förderungen kombiniert werden! Hochladen der Nachweise und Auszahlung der Zuschüsse sind erst ab März 2024 möglich!
Eine Liste der förderfähigen Ladestationen kann auf der KfW-Programmseite eingesehen werden. Die Förderrichtlinie "Solarstrom für Elektrofahrzeuge" finden Sie auf den Seiten des Bundesanzeigers vom 4.9.2023 und bei der KfW.
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Ursprüngliche News vom 30.6.2023
Das geplante KfW-Programm soll die Eigenstromversorgung beim Laden in privaten Wohngebäuden verbessern. Deshalb ist die Förderung auf die Kombination von Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Speicher ausgelegt. Eingeplant sind Fördermittel in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro, das Förderprogramm soll Herbst 2023 starten. Voraussetzung für die Förderung ist das Vorhandensein eines Elektroautos.
Wie hoch die Förderung ausfallen wird, ist aktuell noch nicht bekannt. Das Verkehrsministerium geht davon aus, dass es eine hohe fünfstellige Zahl bei den Anträgen privater Haushalte geben wird.
Mit den neuen Förderprogrammen nimmt der Bund die Förderung von Ladestationen wieder auf. Im Vorgängerprogramm der KfW von 2020 können seit Oktober 2021 keine Anträge mehr gestellt werden. Eine vergleichbare Förderung für das Gesamtpaket aus Photovoltaik-Anlage, Ladestation und E-Auto gibt es aktuell in Baden-Württemberg.
Weiteres Förderprogramm für gewerblich genutzte PKW und LKW
Ein weiteres Förderprogramm ist für den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur inklusive eines Netzanschlusses für den Betrieb von gewerblich genutzten für Pkw und Lkw geplant. Für dieses Programm ist ein Fördervolumen von insgesamt bis zu 400 Millionen Euro vorgesehen. Der Start soll noch im Sommer erfolgen.
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In diesem Fall empfehlen wir Ihnen unsere Rubrik "Fördermittel". Hier finden Sie Informationen zu allen Fördermöglichkeiten, die aktuell ...
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Antwort lesen »Die TPB-ID für die technische Projektbeschreibung erstellt ein Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Das ist auch ...
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Antwort lesen »Sie können den Fachhandwerker auch nach Antragstellung wechseln. Wichtig ist, dass Sie auch vom neuen Handwerker eine Bestätigung nach ...
Antwort lesen »Nachträglich wird die Innendämmung nicht gefördert. Führen Sie die Maßnahme jedoch als Gesamtes durch und erreichen Sie dabei den U-Wert ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung und Nutzung sollten Sie in keinem der Häuser Probleme mit Feuchtigkeit bekommen. In Bezug auf Dämmung, Wärme- ...
Antwort lesen »Das Einkommen der Tochter ist nur dann relevant, wenn sie tatsächlich als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen wird. Ansonsten ist hier ...
Antwort lesen »Eine Kombination von BEG-EM-Förderung und Steuerbonus (§ 35 a oder § 35 c EStG) ist für dieselbe Maßnahme nicht möglich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Fördermittel erhalten Sie nur für die Wärmepumpe. Sie können die Mittel jetzt bereits beantragen und ...
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