Update 19.2.2024: Wie die KfW auf der Programmseite mitteilt, wurde das KfW-Förderprogramm "Solarstrom für Elektroautos - 442" endgültig eingestellt. Hier heißt es: "Aufgrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung und der erfolgten Schwerpunktsetzung im Bundeshaushalt 2024 auf die prioritären Investitionen können nicht alle Förderprogramme des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) im geplanten Umfang fortgeführt werden. Das gilt auch für das Förderprogramm "Solarstrom für Elektroautos"." Damit wird es 2024 keine Förderrunde mehr geben. 33.000 Haushalte konnten im vergangenen Jahr die kombinierte Förderung für Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher nutzen.
Update 27.9.2023: Die Fördermittel im KfW-Programm 442 sind nach nur einem Tag ausgeschöpft - es können keine Förderanträge mehr gestellt werden. Wegen der enorm hohen Nachfrage ist der Fördertopf von 300 Millionen Euro für 2023 in Rekordzeit leer gelaufen.
Wer bereits einen Antrag gestellt hat, ist von dem Förderstopp nicht betroffen. Werden die Fördervoraussetzungen erfüllt, ist der Zuschuss reserviert.
Weitere Fördermittel in Höhe von 200 Millionen Euro sind für die Förderung 2024 vorgesehen. Wann genau das Förderprogramm noch einmal öffnet, ist allerdings nicht bekannt.
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Das neue Programm "Solarstrom für Elektroautos - 442" ist seit Ende September offen für die Antragstellung. Bis zu 10.200 Euro Zuschuss sind möglich für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Elektroauto vorhanden oder bereits bestellt ist (Klassen M1 und N1). Für Firmenwagen und Hybridautos ist die Förderung nicht möglich. Ist das Auto geleast, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten haben. Der Haushalt muss mindestens 6 Jahre ein E-Auto nutzen (das Auto darf in der Zeit gewechselt werden).
Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher müssen fabrikneu angeschafft oder erweitert werden, dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung aber noch nicht bestellt sein. Außerdem ist die Nutzung von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) Fördervoraussetzung.
Unter bestimmten Umständen ist die Förderung auch möglich, wenn einzelne Komponenten bereits vorhanden sind. So ist beispielsweise die Erweiterung einer vorhandenen Photovoltaik-Anlage möglich. Genaue Informationen dazu finden Eigentümer auf der Programmseite der KfW in den FAQ.
Was wird mit dem Zuschuss gefördert?
Wie hoch ist der Zuschuss für Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher? Der KfW-Zuschuss setzt sich aus mehreren Teilbeträgen zusammen:
Wichtig: Die Zuschüsse können nicht mit anderen Förderungen kombiniert werden! Hochladen der Nachweise und Auszahlung der Zuschüsse sind erst ab März 2024 möglich!
Eine Liste der förderfähigen Ladestationen kann auf der KfW-Programmseite eingesehen werden. Die Förderrichtlinie "Solarstrom für Elektrofahrzeuge" finden Sie auf den Seiten des Bundesanzeigers vom 4.9.2023 und bei der KfW.
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Ursprüngliche News vom 30.6.2023
Das geplante KfW-Programm soll die Eigenstromversorgung beim Laden in privaten Wohngebäuden verbessern. Deshalb ist die Förderung auf die Kombination von Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Speicher ausgelegt. Eingeplant sind Fördermittel in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro, das Förderprogramm soll Herbst 2023 starten. Voraussetzung für die Förderung ist das Vorhandensein eines Elektroautos.
Wie hoch die Förderung ausfallen wird, ist aktuell noch nicht bekannt. Das Verkehrsministerium geht davon aus, dass es eine hohe fünfstellige Zahl bei den Anträgen privater Haushalte geben wird.
Mit den neuen Förderprogrammen nimmt der Bund die Förderung von Ladestationen wieder auf. Im Vorgängerprogramm der KfW von 2020 können seit Oktober 2021 keine Anträge mehr gestellt werden. Eine vergleichbare Förderung für das Gesamtpaket aus Photovoltaik-Anlage, Ladestation und E-Auto gibt es aktuell in Baden-Württemberg.
Weiteres Förderprogramm für gewerblich genutzte PKW und LKW
Ein weiteres Förderprogramm ist für den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur inklusive eines Netzanschlusses für den Betrieb von gewerblich genutzten für Pkw und Lkw geplant. Für dieses Programm ist ein Fördervolumen von insgesamt bis zu 400 Millionen Euro vorgesehen. Der Start soll noch im Sommer erfolgen.
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Klimaanlagen sind Luft-Luft-Wärmepumpen, die ebenfalls von der KfW gefördert werden. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent (35 ...
Antwort lesen »In Absatz 3 § 35 c EStG steht dazu "[...] Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist [...] nicht zu gewähren, wenn für die energetischen ...
Antwort lesen »Der Steuerbonus nach § 35 c kommt hier leider nicht infrage. Denn damit können Sie die Umfeldmaßnahmen nur fördern lassen, wenn Sie auch ...
Antwort lesen »Das BMWK schreibt dazu: "Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeits-Bonus nur gewährt, wenn diese mit einer ...
Antwort lesen »Das hängt grundsätzlich von der Konstellation bei Ihnen vor Ort ab. In der Regel benötigen Sie aber einen Antrag zum Umbau des ...
Antwort lesen »Im besten Falle befindet sich die Dampfbremse unter der Dämmebene auf der warmen Seite der Konstruktion. Sie sollte also unter der ...
Antwort lesen »Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
Antwort lesen »Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die ...
Antwort lesen »Möchten Sie eine Etagenheizung austauschen, gibt es aus Platzgründen oftmals nicht viele Alternativen. So können Sie eine neue Gasheizung ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
Antwort lesen »Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei ...
Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
Antwort lesen »Eine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass die außenliegende Sonnenschutzeinrichtung ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
Antwort lesen »Sie können das Unternehmen immer wechseln. Wichtig ist, dass Sie nach wie vor die technischen Vorgaben zur Förderung der Fenster einhalten. ...
Antwort lesen »Die Angabe im Musterformular des Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist für die Förderung erst einmal ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
Antwort lesen »Geht es um die Außenwände, greifen die GEG-Vorgaben, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Aber auch dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »In diesem Fall stehen unseren Informationen zur Folge keine zusätzlichen Fördermittel bereit. Grund dafür ist, dass die Sanierung bereits ...
Antwort lesen »Die Erleichterung bei der Förderung für neue Fenster gilt für barrierearme sowie einbruchhemmende Fenster. Zudem genügt ein U-Wert von 1,1 ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizung, gibt es zwei Fördermöglichkeiten - zum einen den Austausch der Wärmeerzeugung und zum anderen die ...
Antwort lesen »Wie hoch der Zuschuss in Euro ist, lässt sich ohne Kenntnis über die Kosten nicht sagen. Wir können Ihnen aber die maximale Förderung ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA ist die Flächenheizung in diesem Fall nicht förderbar, da sie die für die Effizienz wichtige ...
Antwort lesen »Da sich der Laden wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil des Gebäudes ausmacht, ist hier ...
Antwort lesen »Da Sie das Haus als Eigentümer seit 2005 selbst bewohnen, gelten bereits jetzt alle Nachrüstpflichten. Ausgenommen davon sind nur ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort