Update 19.2.2024: Wie die KfW auf der Programmseite mitteilt, wurde das KfW-Förderprogramm "Solarstrom für Elektroautos - 442" endgültig eingestellt. Hier heißt es: "Aufgrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung und der erfolgten Schwerpunktsetzung im Bundeshaushalt 2024 auf die prioritären Investitionen können nicht alle Förderprogramme des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) im geplanten Umfang fortgeführt werden. Das gilt auch für das Förderprogramm "Solarstrom für Elektroautos"." Damit wird es 2024 keine Förderrunde mehr geben. 33.000 Haushalte konnten im vergangenen Jahr die kombinierte Förderung für Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher nutzen.
Update 27.9.2023: Die Fördermittel im KfW-Programm 442 sind nach nur einem Tag ausgeschöpft - es können keine Förderanträge mehr gestellt werden. Wegen der enorm hohen Nachfrage ist der Fördertopf von 300 Millionen Euro für 2023 in Rekordzeit leer gelaufen.
Wer bereits einen Antrag gestellt hat, ist von dem Förderstopp nicht betroffen. Werden die Fördervoraussetzungen erfüllt, ist der Zuschuss reserviert.
Weitere Fördermittel in Höhe von 200 Millionen Euro sind für die Förderung 2024 vorgesehen. Wann genau das Förderprogramm noch einmal öffnet, ist allerdings nicht bekannt.
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Das neue Programm "Solarstrom für Elektroautos - 442" ist seit Ende September offen für die Antragstellung. Bis zu 10.200 Euro Zuschuss sind möglich für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Elektroauto vorhanden oder bereits bestellt ist (Klassen M1 und N1). Für Firmenwagen und Hybridautos ist die Förderung nicht möglich. Ist das Auto geleast, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten haben. Der Haushalt muss mindestens 6 Jahre ein E-Auto nutzen (das Auto darf in der Zeit gewechselt werden).
Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher müssen fabrikneu angeschafft oder erweitert werden, dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung aber noch nicht bestellt sein. Außerdem ist die Nutzung von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) Fördervoraussetzung.
Unter bestimmten Umständen ist die Förderung auch möglich, wenn einzelne Komponenten bereits vorhanden sind. So ist beispielsweise die Erweiterung einer vorhandenen Photovoltaik-Anlage möglich. Genaue Informationen dazu finden Eigentümer auf der Programmseite der KfW in den FAQ.
Was wird mit dem Zuschuss gefördert?
Wie hoch ist der Zuschuss für Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher? Der KfW-Zuschuss setzt sich aus mehreren Teilbeträgen zusammen:
Wichtig: Die Zuschüsse können nicht mit anderen Förderungen kombiniert werden! Hochladen der Nachweise und Auszahlung der Zuschüsse sind erst ab März 2024 möglich!
Eine Liste der förderfähigen Ladestationen kann auf der KfW-Programmseite eingesehen werden. Die Förderrichtlinie "Solarstrom für Elektrofahrzeuge" finden Sie auf den Seiten des Bundesanzeigers vom 4.9.2023 und bei der KfW.
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Ursprüngliche News vom 30.6.2023
Das geplante KfW-Programm soll die Eigenstromversorgung beim Laden in privaten Wohngebäuden verbessern. Deshalb ist die Förderung auf die Kombination von Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Speicher ausgelegt. Eingeplant sind Fördermittel in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro, das Förderprogramm soll Herbst 2023 starten. Voraussetzung für die Förderung ist das Vorhandensein eines Elektroautos.
Wie hoch die Förderung ausfallen wird, ist aktuell noch nicht bekannt. Das Verkehrsministerium geht davon aus, dass es eine hohe fünfstellige Zahl bei den Anträgen privater Haushalte geben wird.
Mit den neuen Förderprogrammen nimmt der Bund die Förderung von Ladestationen wieder auf. Im Vorgängerprogramm der KfW von 2020 können seit Oktober 2021 keine Anträge mehr gestellt werden. Eine vergleichbare Förderung für das Gesamtpaket aus Photovoltaik-Anlage, Ladestation und E-Auto gibt es aktuell in Baden-Württemberg.
Weiteres Förderprogramm für gewerblich genutzte PKW und LKW
Ein weiteres Förderprogramm ist für den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur inklusive eines Netzanschlusses für den Betrieb von gewerblich genutzten für Pkw und Lkw geplant. Für dieses Programm ist ein Fördervolumen von insgesamt bis zu 400 Millionen Euro vorgesehen. Der Start soll noch im Sommer erfolgen.
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WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
Antwort lesen »Grundsätzlich verlangt das GEG von neuen Fenstern einen Uw-Wert von 1,3 W/m²K oder besser. Davon können Sie abweichen, wenn Sie weniger als ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt bei der Förderung immer der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sind Sie da zu dritt oder viert Eigentümer, können ...
Antwort lesen »Eine derartige Pflicht gibt es im GEG nicht. Haben Sie einen von oben frei zugänglichen unbeheizten Dachboden ohne entsprechende Dämmung, ...
Antwort lesen »Hierbei gibt es keine Probleme. Sie können die BAFA-Förderung zur Förderung der Dachdämmung am Gebäude nutzen, die KfW-Förderung für die ...
Antwort lesen »Die Anforderungen sind in § 71 h des Gebäudeenergiegesetzes geregelt und hängen von der Betriebsweise ab. Konkret gilt dabei Folgendes: Die ...
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