Bin ich als Antragsteller für den KfW 461 Zuschuss antragsberechtigt, wenn mein Vater der Eigentümer des Mehrfamilienhauses ist und ich zum Zeitpunkt des Antrags mit im Haus gewohnt habe?
Über das KfW-Programm 461 können Sie einen BEG-Zuschuss für den Bau oder die Sanierung zum Effizienzhaus beantragen. Relevant ist dabei die "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)". In Punkt 6 ist nachzulesen, dass die Antragsberechtigung für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils gilt, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll. Sie müssen also nicht Eigentümer sein, um Fördermittel zu beantragen. Unter Umständen benötigen Sie eine Sanierungserlaubnis vom Eigentümer des Gebäudes.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Beitrag "KfW-Förderung richtig beantragen". Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Effizienzhaus-Sanierung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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