In diesem Beitrag habe ich gelesen, dass eine Kombination von BEG EM und WG wieder möglich ist für Anträge ab 01.01.24. Wie verhält es sich bei einem Antrag BEG EM Heizungstausch 2023 und BEG WG (KFW 261 EH 55 WPB) aus 2024?
Darf ich das nun so kombinieren? Oder nur sequenziell abarbeiten? Oder geht das nur, wenn beide Anträge aus 2024 sind?
Nach Angaben der KfW gilt die Möglichkeit zur Kombination rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind und für aufeinanderfolgende Vorhaben, bei denen ein Antrag bereits im Jahr 2023 gestellt wurde. Weiter heißt es: "Haben Sie beispielsweise im Jahr 2023 eine Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch genommen, muss diese Maßnahme nicht abgeschlossen sein, bevor Sie einen Antrag im Produkt 261 stellen können."
Wir gehen davon aus, dass in Ihrem Fall der zweite Teil gilt und Sie die Förderangebote parallel in Anspruch nehmen können. Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie nach individueller Prüfung durch die KfW. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9002.