Wie errechnet sich das zu versteuernde Einkommen bei dem Einkommens-Bonus von 30 Prozent für den Einbau einer Wärmepumpe ab 2024?
Relevant sind hier die Einkommensteuererklärungen aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Sanierung, aus denen Fördergeber einen Durchschnittswert bilden.
Entscheidend sind dabei die Unterlagen bzw. Angaben aller anzurechnenden Haushaltsmitglieder. Dazu gehören alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit lebenden Eigentümer sowie deren Partner. Voraussetzung ist, dass diese den Wohnsitz als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz gemeldet haben.
Den Nachweis erbringen Sie mit Einkommenssteuerbescheiden sowie Meldebescheinigungen oder Meldebestätigungen der entsprechenden Personen.
Für weitere Fragen zum Thema empfehlen wir Ihnen auch unser "FAQ zur Heizungsförderung der KfW".