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Expertenrat

Bekomme ich einen Sanierungszuschuss für ein Haus, das mir zur Hälfte gehört und das ich als Zweitwohnsitz nutze?

Frage von Joachim B. am 26.03.2020 

Das Haus hat zwei Eigentümer (50/50) Wohneigentum. Müssen zwei separate Anträge auf Bezuschussung gestellt werden? Wenn ja, wie ist es, wenn es um die gemeinsam genutzte Heizanlage oder das Dach geht? Gibt es die möglichen Zuschüsse auch, wenn das Sanierungsobjekt (das halbe Haus) als Zweitwohnsitz genutzt wird?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In Ihrem Fall handelt es sich vermutlich um eine Eigentümergemeinschaft aus Privatpersonen. Die Anträge für Maßnahmen am gemeinsam genutzten Eigentum sind dabei als Eigentümergemeinschaft zu stellen. Möglich ist das mit einem Experten der Energie-Effizienz-Experten-Liste über das KfW-Zuschussportal im Internet. Wichtig zu wissen ist, dass die Anträge vor dem Beginn der Sanierung gestellt werden müssen. Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser sind von der Förderung ausgenommen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Rubrik Förderung. Bei Fragen bekommen Sie Unterstützung vom Fördergeld-Service unseres Partners Wüstenrot.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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