Das Haus hat zwei Eigentümer (50/50) Wohneigentum. Müssen zwei separate Anträge auf Bezuschussung gestellt werden? Wenn ja, wie ist es, wenn es um die gemeinsam genutzte Heizanlage oder das Dach geht? Gibt es die möglichen Zuschüsse auch, wenn das Sanierungsobjekt (das halbe Haus) als Zweitwohnsitz genutzt wird?
In Ihrem Fall handelt es sich vermutlich um eine Eigentümergemeinschaft aus Privatpersonen. Die Anträge für Maßnahmen am gemeinsam genutzten Eigentum sind dabei als Eigentümergemeinschaft zu stellen. Möglich ist das mit einem Experten der Energie-Effizienz-Experten-Liste über das KfW-Zuschussportal im Internet. Wichtig zu wissen ist, dass die Anträge vor dem Beginn der Sanierung gestellt werden müssen. Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser sind von der Förderung ausgenommen.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Rubrik Förderung. Bei Fragen bekommen Sie Unterstützung vom Fördergeld-Service unseres Partners Wüstenrot.