Wir haben einen Antrag beim BAFA über 120.000 Euro förderfähige Kosten für die Gebäudehülle eingereicht. Diese 120.000 Euro möchten wir über den Ergänzungskredit laufen lassen. Die 12.000 Euro Förderung, die vom BAFA für die Sanierung der Gebäudehülle kommen, dürfen ja nicht aufgenommen werden, bzw. müssen zum Tilgen verwendet werden. Wie verhält es sich, wenn die restlichen 60.000 Euro über §35c EStG abschreiben wollen?
Nein, das ist leider nicht möglich. Wenn Sie sowohl beim BAFA als auch bei der KfW für den Ergänzungskredit 120.000 Euro förderfähige Kosten angeben und finanzieren, müssen Sie diese auch bei den Fördergebern "abrechnen", also nachweisen. Eine Kombination mit dem Steuerbonus kommt dann nicht mehr in Frage. In der Förderrichtlinie heißt es unter 8.6 "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a und § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausgeschlossen. Antragsteller müssen sich verpflichten, für dieselbe Maßnahme keinen Antrag auf steuerliche Förderung zu stellen oder bestätigen, dass kein Antrag auf steuerliche Förderung gestellt wurde."
Für eine andere Maßnahme, die nicht im oben genannten Umfang enthalten ist, können Sie die steuerliche Förderung aber in Anspruch nehmen.