Ob neue Heizung, Dachdämmung, Fenstertausch oder Lüftungsanlage - der KfW-Ergänzungskredit im Programm "Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit 358/359" kann für alle diese Maßnahmen genutzt werden und zwar zusätzlich zur Zuschussförderung von KfW (Heizung) und BAFA (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung).
Wie hoch ist der KfW-Ergänzungskredit?
Maximal 120.000 Euro Kredit sind möglich, um Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren. Die genaue Kredithöhe wird auf Basis der vorliegenden Zuschusszusage ermittelt. Setzen Eigentümer mehrere Maßnahmen um und haben deshalb sowohl eine Zusage der KfW als auch eine vom BAFA, werden die förderfähigen Kosten (und damit die Kredithöhe) aus beiden Zuschüssen berücksichtigt.
Es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert. Dabei wird der zugesagte Zuschuss vom Kreditbetrag abgezogen, weil eine Doppelförderung nicht zulässig ist. Wer ein Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält eine zusätzliche Zinsvergünstigung für den Förderkredit.
--> Wichtig zu wissen: Eine Aufstockung des Kreditbetrages ist nach Antragstellung nicht mehr möglich! Muss der Zuschussbetrag ebenfalls finanziert werden, dann ist das im Rahmen einer Zwischenfinanzierung möglich. Dieser Betrag muss spätestens drei Monate nach Auszahlung des Zuschusses über die Bank/Sparkasse an die KfW zurückgezahlt werden.
Diese Programmvarianten gibt es:
Hier finden Sie die aktuellen Zinskonditionen von KfW 358/359
--> Wichtiger Hinweis für WEGs: Bei Sanierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum ist eine Antragstellung nur durch die WEG möglich! Finden die Arbeiten dagegen ausschließlich am Sondereigentum eines Eigentümers statt, kann nur der jeweilige Eigentümer den Ergänzungskredit beantragen.
Wo kann ich den KfW-Ergänzungskredit beantragen?
Den Kreditantrag stellen Eigentümer bei ihrer Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung vor Beginn der Bauarbeiten! Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Datum der Zuschusszusage erfolgen.
Hier können Sie gleich online eine Kreditanfrage für den KfW-Ergänzungskredit 358 stellen!
--> Übergangsregelung für die Heizungsförderung der KfW: Bis einschließlich 30. November 2024 dürfen Kreditanträge auch nachträglich gestellt werden, wenn der Beginn der Bauarbeiten vor Ort zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 31. August 2024 erfolgt ist. Die Bauarbeiten dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung auch bereits abgeschlossen sein.
Diese Nachweise brauchen Eigentümer für den Kreditantrag
Nach Abschluss der Sanierung reichen Eigentümer dann die Auszahlungsbestätigung der KfW für den Zuschuss und/oder den Festsetzungsbescheid des BAFA für den Zuschuss bei der Bank / Sparkasse ein.
Alle Infos und Details zur Förderung finden Sie hier.
--> FAQ Ergänzungskredit - die wichtigsten Fragen und Antworten können Sie hier nachlesen
Hier können Sie gleich online eine Kreditanfrage für den KfW-Ergänzungskredit 358 stellen!
Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
Antwort lesen »Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die ...
Antwort lesen »Möchten Sie eine Etagenheizung austauschen, gibt es aus Platzgründen oftmals nicht viele Alternativen. So können Sie eine neue Gasheizung ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
Antwort lesen »Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei ...
Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
Antwort lesen »Eine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass die außenliegende Sonnenschutzeinrichtung ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
Antwort lesen »Sie können das Unternehmen immer wechseln. Wichtig ist, dass Sie nach wie vor die technischen Vorgaben zur Förderung der Fenster einhalten. ...
Antwort lesen »Die Angabe im Musterformular des Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist für die Förderung erst einmal ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
Antwort lesen »Geht es um die Außenwände, greifen die GEG-Vorgaben, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Aber auch dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »In diesem Fall stehen unseren Informationen zur Folge keine zusätzlichen Fördermittel bereit. Grund dafür ist, dass die Sanierung bereits ...
Antwort lesen »Die Erleichterung bei der Förderung für neue Fenster gilt für barrierearme sowie einbruchhemmende Fenster. Zudem genügt ein U-Wert von 1,1 ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizung, gibt es zwei Fördermöglichkeiten - zum einen den Austausch der Wärmeerzeugung und zum anderen die ...
Antwort lesen »Wie hoch der Zuschuss in Euro ist, lässt sich ohne Kenntnis über die Kosten nicht sagen. Wir können Ihnen aber die maximale Förderung ...
Antwort lesen »Da sich der Laden wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil des Gebäudes ausmacht, ist hier ...
Antwort lesen »Da Sie das Haus als Eigentümer seit 2005 selbst bewohnen, gelten bereits jetzt alle Nachrüstpflichten. Ausgenommen davon sind nur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich bekommen Sie auch in diesem Fall eine Förderung für die Wärmepumpe. Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme ist ...
Antwort lesen »In Paragraf 80 GEG heißt es: "Werden bei einem bestehenden Gebäude Änderungen im Sinne des § 48 ausgeführt, ist ein Energiebedarfsausweis ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau des Daches und die Größen bzw. Abstände der Sparren zu kennen, lässt sich das nicht sicher beurteilen. Betrachten wir nur ...
Antwort lesen »Sie können den Antrag allein stellen und müssen nicht beide im Haus gemeldet sein. Achten Sie aber darauf, die Einkommensgrenzen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn Anträge zur Heizungsförderung sind immer vor Maßnahmenbeginn zu stellen. Da die Wärmepumpe bereits ...
Antwort lesen »Ohne die 10 Positionen zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Die Kosten sind allerdings recht hoch, ...
Antwort lesen »Wenn er über eine gleichwertige Eignung verfügt, ist das möglich und auch bei Förderprogrammen zulässig. Voraussetzung ist in der Regel, ...
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