Update 2.9.2026: Ab dem 24. September 2026 gelten für den KfW-Ergänzungskredit (Programme 358, 359, 523) eine Verbesserung, die den Förderkredit deutlich attraktiver macht:
--> Wichtig zu wissen: Für Zusagen vor dem 24.9.2026 gilt diese Änderung nicht! Für diese Zusagen gilt weiterhin: Der zwischenfinanzierte Zuschussbetrag ist unverzüglich, spätestens jedoch 3 Monate nach Zuschussauszahlung, über den Finanzierungspartner kostenfrei an die KfW zurückzuführen.
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Ob neue Heizung, Dachdämmung, Fenstertausch oder Lüftungsanlage - der KfW-Ergänzungskredit im Programm "Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit 358/359" kann für alle diese Maßnahmen genutzt werden und zwar zusätzlich zur Zuschussförderung von KfW (Heizung) und BAFA (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung).
Wie hoch ist der KfW-Ergänzungskredit?
Maximal 120.000 Euro Kredit sind möglich, um Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren. Die genaue Kredithöhe wird auf Basis der vorliegenden Zuschusszusage ermittelt. Setzen Eigentümer mehrere Maßnahmen um und haben deshalb sowohl eine Zusage der KfW als auch eine vom BAFA, werden die förderfähigen Kosten (und damit die Kredithöhe) aus beiden Zuschüssen berücksichtigt.
Es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert. Dabei wird der zugesagte Zuschuss vom Kreditbetrag abgezogen, weil eine Doppelförderung nicht zulässig ist. Wer ein Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält eine zusätzliche Zinsvergünstigung für den Förderkredit.
--> Wichtig zu wissen: Eine Aufstockung des Kreditbetrages ist nach Antragstellung nicht mehr möglich! Muss der Zuschussbetrag ebenfalls finanziert werden, dann ist das im Rahmen einer Zwischenfinanzierung möglich. Dieser Betrag muss spätestens drei Monate nach Auszahlung des Zuschusses über die Bank/Sparkasse an die KfW zurückgezahlt werden.
Diese Programmvarianten gibt es:
Auf der Programmseite der KfW findest du immer die aktuellen Zinskonditionen von KfW 358/359
--> Wichtiger Hinweis für WEGs: Bei Sanierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum ist eine Antragstellung nur durch die WEG möglich! Finden die Arbeiten dagegen ausschließlich am Sondereigentum eines Eigentümers statt, kann nur der jeweilige Eigentümer den Ergänzungskredit beantragen.
Wo kann ich den KfW-Ergänzungskredit beantragen?
Den Kreditantrag stellen Eigentümer bei ihrer Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung vor Beginn der Bauarbeiten! Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Datum der Zuschusszusage erfolgen.
Diese Nachweise brauchen Eigentümer für den Kreditantrag
Nach Abschluss der Sanierung reichen Eigentümer dann die Auszahlungsbestätigung der KfW für den Zuschuss und/oder den Festsetzungsbescheid des BAFA für den Zuschuss bei der Bank / Sparkasse ein.
Alle Infos und Details zur Förderung findest du hier.
--> FAQ Ergänzungskredit - die wichtigsten Fragen und Antworten kannst du hier nachlesen.
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Das ist grundsätzlich möglich. Handelt es sich um eine identische Maßnahme, gilt hier allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten. Um die ...
Antwort lesen »Die Energieberaterleistung wird in 35c als eigenständige Maßnahme gewertet und kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie bei der KfW ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Der Förderhöchstbetrag bezieht sich immer auf ein Gebäude. Beantragen Sie Fördermittel für mehrere, voneinander ...
Antwort lesen »Zur Förderung einer PV-Anlage gibt es vom Staat aktuell nur einen günstigen Kredit, den Sie in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWE ist die fachgerechte Entsorgung durch das Fachunternehmen bzw. die Energieeffizienz-Expertin oder den ...
Antwort lesen »Der Zähler ist grundsätzlich mit dem Einbau der Wärmepumpe förderbar. Wichtig ist, dass Sie die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn beantragt ...
Antwort lesen »Hier verweisen wir auf Punkt 1.12 der FAQ zur BEG‑Förderung. Darin heißt es: "Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sind nur ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist eine pauschale Antwort hier leider nicht möglich. Sie müssen den Heizungstausch mitteilen, anschließend ...
Antwort lesen »Gebäude sind hier in aller Regel als Ganzes zu betrachten. Hält das Gebäude die Vorgaben der WSchV von 1977 noch nicht ein, gilt § 80 ...
Antwort lesen »Wenn Sie die Dachsanierung nachvollziehbar in mehrere Abschnitte aufteilen können, ist es möglich, die Förderung zweimal zu beantragen. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW muss lediglich der Wärmeerzeuger nachweislich entsorgt werden. Sie können die Entsorgung des Öltanks jedoch ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fördert diese das Vorhaben auch, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag liegen. Zu ...
Antwort lesen »Im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind übliche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung der Fenster aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
Antwort lesen »Die Sorge ist hier berechtigt. Denn dringt Luft in die Konstruktion ein, kann sich im Spalt Feuchtigkeit ansammeln und Schäden verursachen. ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die Klimaanlage beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage den ...
Antwort lesen »Die Innendämmung ist in Bezug auf Feuchtigkeit immer kritisch, vor allem im Badezimmer. Denn hier entsteht in sehr kurzer Zeit sehr viel ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Wurde das Dach nicht fachgerecht abgedichtet, kann es zu feuchtebedingten Schäden und Schimmel kommen. Auch höhere Wärmeverluste sind dann ...
Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist greift erst dann, wenn Sie die Förderung stornieren. Haben Sie bereits Mittel beantragt und möchten Sie erneut Fördermittel ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
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