Ob neue Heizung, Dachdämmung, Fenstertausch oder Lüftungsanlage - der KfW-Ergänzungskredit im Programm "Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit 358/359" kann für alle diese Maßnahmen genutzt werden und zwar zusätzlich zur Zuschussförderung von KfW (Heizung) und BAFA (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung).
Wie hoch ist der KfW-Ergänzungskredit?
Maximal 120.000 Euro Kredit sind möglich, um Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren. Die genaue Kredithöhe wird auf Basis der vorliegenden Zuschusszusage ermittelt. Setzen Eigentümer mehrere Maßnahmen um und haben deshalb sowohl eine Zusage der KfW als auch eine vom BAFA, werden die förderfähigen Kosten (und damit die Kredithöhe) aus beiden Zuschüssen berücksichtigt.
Es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert. Dabei wird der zugesagte Zuschuss vom Kreditbetrag abgezogen, weil eine Doppelförderung nicht zulässig ist. Wer ein Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält eine zusätzliche Zinsvergünstigung für den Förderkredit.
--> Wichtig zu wissen: Eine Aufstockung des Kreditbetrages ist nach Antragstellung nicht mehr möglich! Muss der Zuschussbetrag ebenfalls finanziert werden, dann ist das im Rahmen einer Zwischenfinanzierung möglich. Dieser Betrag muss spätestens drei Monate nach Auszahlung des Zuschusses über die Bank/Sparkasse an die KfW zurückgezahlt werden.
Diese Programmvarianten gibt es:
Hier finden Sie die aktuellen Zinskonditionen von KfW 358/359
--> Wichtiger Hinweis für WEGs: Bei Sanierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum ist eine Antragstellung nur durch die WEG möglich! Finden die Arbeiten dagegen ausschließlich am Sondereigentum eines Eigentümers statt, kann nur der jeweilige Eigentümer den Ergänzungskredit beantragen.
Wo kann ich den KfW-Ergänzungskredit beantragen?
Den Kreditantrag stellen Eigentümer bei ihrer Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung vor Beginn der Bauarbeiten! Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Datum der Zuschusszusage erfolgen.
--> Übergangsregelung für die Heizungsförderung der KfW: Bis einschließlich 30. November 2024 dürfen Kreditanträge auch nachträglich gestellt werden, wenn der Beginn der Bauarbeiten vor Ort zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 31. August 2024 erfolgt ist. Die Bauarbeiten dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung auch bereits abgeschlossen sein.
Diese Nachweise brauchen Eigentümer für den Kreditantrag
Nach Abschluss der Sanierung reichen Eigentümer dann die Auszahlungsbestätigung der KfW für den Zuschuss und/oder den Festsetzungsbescheid des BAFA für den Zuschuss bei der Bank / Sparkasse ein.
Alle Infos und Details zur Förderung finden Sie hier.
--> FAQ Ergänzungskredit - die wichtigsten Fragen und Antworten können Sie hier nachlesen.
In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Die beschriebene Lösung ist aus technischer Sicht zu empfehlen. Mit dem Versetzen der Rollläden vermeiden Sie eine Wärmebrücke. Die ...
Antwort lesen »Die Art der Finanzierung spielt hier keine Rolle, solange Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die Überweisung nachweisbar ...
Antwort lesen »WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA müssen die Rechnungen alle einzeln aufgeführt und mit den jeweiligen Rechnungsnummern hinterlegt werden. ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
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