Wir haben in unserem Garten vor der Luftwärmepumpe einen gepflasterten Stellplatz für unser SUV errichten lassen. Der Abstand von der Abluftöffnung zum SUV beträgt ca. 120 cm.
Der Nachbar hat sich schon vor dem Errichten der Stellfläche skeptisch geäußert, dass der Geräuschpegel zunehmen wird. Leider macht er jetzt Druck und droht mit dem Anwalt, weil er in seiner Nachtruhe gestört wird.
Er fordert uns auf, das Fahrzeug nachts nicht mehr vor der LWP zu parken. Er hat das Brummen unserer LWP bereits vorher schon in seinem Haus gehört und nun sei es wesentlich deutlicher wahrnehmbar. Seine Fenster sind ca. 15 Meter von der LWP entfernt.
Muss ich nachrüsten? Kann er uns rechtlich zwingen, den Stellplatz aufzugeben? Der angedachte Stellplatz zum Haus ist gut 30 Meter entfernt - mit Kleinkindern ist das nicht einfach. Es wäre schön, wenn Sie mir hilfreiche Infos zukommen lassen, damit wird den Stellplatz vor der
LWP beibehalten können.
Wichtig ist, dass die Vorgaben zu Lärmemissionen der TA-Lärm eingehalten werden. In allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten liegt der einzuhaltende Grenzwert in der Nacht bei 40 dB(A). In reinen Wohn- oder Kurgebieten sind es 35 dB(A). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte dabei in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Bei den Grenzwerten handelt es sich um Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden. Das heißt, dass die Wärmepumpe vor dem Haus des Nachbarn nicht "lauter" zu hören sein sollte. Erfüllen Sie diese Vorgabe, ist in der Regel rechtlich nicht zwingend etwas zu tun.
Überschreiten Sie den Grenzwert, sollten Maßnahmen zur Emissionsminderung ergriffen werden. Konkret geht es dabei unter anderem um Schallschutzmaßnahmen. Alternativ können Sie die Wärmepumpe auch an einem anderen Ort aufstellen (Straßenseite?).
Ohne die Gegebenheiten vor Ort zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider jedoch nicht möglich. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Sachverständigen aus Ihrer Region. Dieser prüft die Geräuschentwicklung bzw. -einwirkung und empfiehlt bei Bedarf Lösungsmöglichkeiten, bevor es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt.