Ich hab auf unserem Zweifamilienhaus (ein Stromanschluss) zwei PV-Anlagen mit je 9,9 KWp installiert. Die erste wurde im März 2019, die Zweite im April 2020 in Betrieb genommen. Es handelt sich somit um zwei getrennte Anlagen und nicht um eine Anlagenerweiterung. Auch der Eigenverbrauch ist bei beiden Anlagen von der EEG-Abgabe befreit. Können nun die Gewinne aus beiden Anlagen, nur von einer, oder keine von der Einkommenssteuer befreit werden?
Nach § 24 EEG sind mehrere Photovoltaikanlagen auf demselben Gebäude unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage zu werten. Diese hat insgesamt eine Leistung von 19,8 kWp und fällt somit vermutlich nicht unter die Ausnahmeregelung für Liebhaberei.
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