Ist bei einem KFN Neubau zwingend eine Lüftungsanlage mit WRG vorgeschrieben? Wenn ja, wo ist das nachzulesen und welche Anforderungen muss eine solche Anlage erfüllen (zentral oder dezentral, Anteil der WRG)?
Eine Lüftungsanlage mit WRG ist nicht explizit vorgeschrieben. Der Einbau kann dennoch nötig sein. Denn Voraussetzung für die Förderung ist das Erstellen eines Lüftungskonzeptes nach DIN 1946 Teil 6. Stellen Experten dabei heraus, dass der Mindestluftvolumenstrom auf natürliche Weise nicht sichergestellt ist, sind technische Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen grundsätzlich freie sowie ventilatorgestützte Lüftungssysteme. Letztere einzubauen und diese mit einer Wärmerückgewinnung auszustatten kann dabei nötig sein, um den gewünschten Primärenergiebedarf zu erreichen.
Nachlesen können Sie das im Merkblatt Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude: Technische Mindestanforderungen. Hier heißt es: "Es ist ein Lüftungskonzept zu erstellen, in dem der erforderliche Außenluftvolumenstrom und die Lösung zur Umsetzung spezifiziert werden, zum Beispiel unter Anwendung der DIN 1946‑6. Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr."