Wenn ich einen Antrag für Einzelmaßnahmen gestellt habe und dieser genehmigt wurde, wie lange habe ich da Zeit, diese Maßnahme umzusetzen, bevor ich einen neuen Antrag stelle?
Neue Anträge zur BEG-Förderung können Sie unseres Wissens nach sofort nach Freigabe stellen. Wichtig ist, dass die förderbaren Kosten pro Kalenderjahr in Summe nicht überschritten sind. Haben Sie im ersten genehmigten Antrag beispielsweise 50.000 Euro Kosten angegeben, stehen für den zweiten noch 10.000 Euro zur Verfügung - vorausgesetzt es handelt sich um ein Gebäude mit einer Wohneinheit. Übersteigt der neue Antrag die Grenze, können Sie diesen erst im nächsten Kalenderjahr stellen. Ob das erste geförderte Vorhaben dann bereits abgeschlossen ist, spielt keine Rolle.
Die Zeit, in der Sie bewilligte Maßnahmen umsetzen müssen, beträgt 24 Monate. Sie lässt sich mit einer entsprechenden Begründung um weitere 24 Monate verlängern, sodass Sie die Vorhaben spätestens 48 Monate nach der jeweiligen Bewilligung abgeschlossen haben müssen.