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Expertenrat

Welche Nachweise benötigen wir zur Förderung der neuen Fenster?

Frage von Carolin H. am 11.03.2024 

Für unser Wohngebäude wurde ein Förderantrag für Fenster und sommerlichen Wärmeschutz gestellt. Nun wurden in diesem Zuge 2 Fenster erneuert und diese, wie auch die restlichen Fenster (insgesamt 10 Stück) mit automatisch gesteuerten Rollläden versehen. Sind für diese Maßnahme nun extra Nachweise erforderlich und wenn ja, welche?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um die BEG-Förderung, benötigen Sie einen technischen Projektnachweis (TPN) von Ihrem Energieberater. Dieser enthält alle Nachweise (Nachweis über wärmebrückenreduzierte und luftdichte Ausführung, Lüftungskonzept über die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen, Bestätigung der Einhaltung der Anforderungen an die U-Werte, Herstellernachweise der energetischen Eigenschaften) und bestätigt gegenüber dem BAFA, dass Sie alle Vorgaben erfüllt haben. Ausstellen kann die TPN ein Energie-Effizienz-Experte aus der EEE-Liste des Bundes.

Haben Sie die Rollläden als Umfeldmaßnahme beim geförderten Fenstertausch nachrüsten lassen, sind dafür keine besonderen Nachweise erforderlich. Haben Sie die Förderung für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz separat beantragt, verhält sich das etwas anders. In diesem Fall benötigen Sie einen Herstellernachweis über die zur Förderung geforderten Funktionen und einen Nachweis zur Einhaltung der Vorgaben der DIN 4108-2 zum sommerlichen Mindestwärmeschutz.

Zudem benötigen Sie für alle geförderten Maßnahmen vorhabenbezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen, die Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und der angefallenen Ausgaben.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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