Wir haben 2021 ein Haus gekauft und mit zwei Wärmepumpen über die KfW-Förderung ausgestattet. Weder der Elektriker noch der Heizungsmonteur oder die Stadtwerke Kassel haben von einem separaten Zähler gesprochen und somit ist auch keiner eingebaut. Wir haben jetzt auf einmal eine Nachzahlung für dieses Jahr über 16.000 € bekommen. Leider wissen wir nicht, wie wir hier weiter verfahren können. Wissen Sie zufällig, an wen wir uns wenden müssten bzw. was jetzt notwendig ist?
Grundsätzlich ist ein separater Zähler auch keine Pflicht. Denn Sie können Strom für die Wärmepumpe über den Haushaltsstromtarif beziehen. Dieser ist häufig nicht viel teurer als Wärmepumpenstrom, spart aber zusätzliche Kosten und Gebühren für einen zweiten Zähler.
Geht es um die Förderung der Wärmepumpe, müssen alle verbrauchten und erzeugten Energiemengen erfasst werden. Realisieren lässt sich das mit internen Messeinrichtungen. Geeichte Zähler sind auch dafür nicht erforderlich.
Ob die Nachzahlung überhöht ist, lässt sich ohne weitere Informationen nicht beurteilen. Handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit einem Wärmebedarf von etwa 15.000 kWh, sollte der Stromverbrauch der Wärmepumpen nicht über 6.000 kWh im Jahr liegen. Selbst bei 40 Cent pro Kilowattstunde entspricht das Heizkosten von 2.400 Euro - deutlich weniger als in Ihrem Fall nachgefordert.
Wir empfehlen daher den Kontakt zu Ihrem Heizungsbauer oder zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Diese prüfen zunächst den Verbrauch und die Effizienz der Wärmepumpe.
Darüber hinaus empfehlen wir den Kontakt zur Energieberatung der Verbraucherzentrale. Über diese bekommen Sie eine Beratung, um hohen Heiz- und Stromkosten auf den Grund zu gehen. Findet die Beratung online oder am Telefon statt, ist das für Sie kostenfrei. Ist eine Vor-Ort-Beratung erforderlich, fallen Kosten von maximal 30 Euro an.