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Expertenrat

Muss der Nahwärmeanschluss auf dem Dachboden erfolgen oder ist dieser auch im Keller möglich?

Frage von Thomas F. am 19.06.2023 

Ich habe Stand heute eine komplette Gasheizung mit Warmwasserspeicher auf dem Dachboden. Es gibt jetzt die Möglichkeit, einen Nahwärmeanschluss zu bekommen. Wie sind hier die Anschlussmöglichkeiten? Ist es im Keller möglich, oder muss der Anschluss auf dem Dachboden an der ehemaligen Heizungsanlage erfolgen? Das würde ja sehr aufwendig sein, den Anschluss neu auf den Dachboden zu verlegen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich ist ein Anschluss im Keller möglich. Ausgehend vom Wärmeübertrager (Trennstelle zum Nahwärmenetz) könnten Sie die bestehende Anlage dann von unten anbinden. Entscheidend sind hier jedoch die örtlichen Gegebenheiten, die wir aus der Ferne nicht einschätzen können. Wir empfehlen Ihnen daher den Kontakt zu einem Fachhandwerker aus Ihrer Region. Kontaktdaten und Angebote bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Heizung. Dieses können Sie auch nutzen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Unabhängig davon, ob der Anschluss im Keller oder auf dem Dachboden erfolgt, erhalten Sie eine Förderung für den Nahwärmeanschluss. Handelt es sich um ein kleines Gebäudenetz (bis zu 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten), vergibt der Staat Zuschüsse in Höhe von 25 Prozent. Bei einem Wärmenetzanschluss für mehrere Nutzer gibt es Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Ist die bestehende Gasheizung mindestens 20 Jahre alt, sind noch einmal 10 Prozent Extra-Förderung möglich.

Wichtig zu wissen ist, dass Sie die Nahwärme-Förderung vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen müssen. Außerdem sind Gebäudenetzanschlüsse nur förderbar, wenn deren Wärmeerzeugung zu mindestens 25 % über erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme erfolgt. Für größere Wärmenetze gilt diese Vorgabe nicht.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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