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01.02.2023
mehr zu Heizung
 

Förderung für Nahwärme, Fernwärme, Anschluss an ein Wärmenetz

Zuschuss vom BAFA, Effizienzhaus-Kredit, Steuerbonus

Nah- und Fernwärme kann mit verschiedenen Brennstoffen hergestellt werden, auch mit erneuerbaren Energien. Alternativ kann Abwärme aus der Industrie genutzt werden. Der Vorteil: Eigentümer benötigen nur eine Übergabestation, eigene Heizung und Schornstein sind nicht erforderlich. Wer sich für diese Option der Wärmeversorgung entscheidet, kann eine Förderung beantragen: KfW und BAFA vergeben im Rahmen der BEG Zuschüsse und Effizienzhaus-Kredite. Alternativ ist der Steuerbonus möglich.

50-Euro-Scheine, 2-Euro-Münzen
Wer sich für den Anschluss an Nah- oder Fernwärme entscheidet, kann eine Förderung beantragenFoto: energie-fachberater.de

So hoch ist der Zuschuss / Tilgungszuschuss für eine Übergabestation:

  • Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 25 % --> 30 % Zuschuss

Darüber hinaus ist ein Bonus in Höhe von 10 Prozent möglich, wenn eine alte Ölheizung, Gasheizung, Kohleheizung oder Nachtspeicherheizung ausgetauscht wird.

Diese Maßnahmen sind unter anderem förderfähig:

  • Wärmeübergabestationen und Rohrnetz bei Erstanschluss an ein Gebäude- und Wärmenetz sowie Erneuerung bei bestehendem Anschluss
  • Anschlusskosten für den Anschluss an ein Wärmenetz
  • Installationskosten inklusive einmaliger Anschlussgebühren bei Anschluss an ein Wärmenetz

Wie wird der BAFA-Zuschuss für die Übergabestation beantragt?
Der Antrag auf Förderung muss unbedingt vor der Auftragsvergabe online beim BAFA gestellt werden! Für die Antragstellung wird ein detaillierter Kostenvoranschlag benötigt. Da die im Antrag angegebenen Kosten später nicht erhöht werden können, sollten Eigentümer:innen darauf achten, dass der Kostenvoranschlag alle nötigen Posten enthält. --> BAFA-Förderung richtig beantragen.

Wichtig zu wissen: Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen (BAFA) ist auf förderfähige Kosten von 60.000 Euro pro Jahr und Antrag begrenzt.

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Wird die Übergabestation im Zuge einer Sanierung zum Effizienzhaus installiert, stellt die KfW auch dafür eine Förderung bereit: Im KfW-Programm "BEG Wohngebäude - 261 Kredit" wird neben einem zinsgünstigen Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein Tilgungszuschuss (max. 20 Prozent) ausgezahlt.

Alternative zur Förderung von BAFA und KfW: Steuerbonus für die Sanierung
Wer die Förderung von BAFA und KfW nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für seine Übergabestation zwischen 2020 und 2029 von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei BAFA und KfW erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen.

Wichtig: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich!

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur maximalen Förderung: Jetzt interaktives eBook mit allen Infos holen und sofort loslegen!

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Quelle: energie-fachberater.de / BAFA
 
 

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