Muss bei einer Luft-Luft-Wärmepumpe auch die Netzdienlichkeit gewährleistet sein, damit sie förderfähig ist? Oder bezieht sich dies lediglich auf Luft-Wasser-Wärmepumpen? Eine LLWP hat ja keinen Speicher o.ä...
In 3.4.3 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Förderfähige Wärmepumpen müssen über Schnittstellen verfügen, über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden können (zum Beispiel anhand der Standards „SG Ready“ oder „VHP Ready“). Es wird empfohlen, dass Wärmepumpen an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können, damit energiewirtschaftlich relevante Mess- und Steuerungsvorgänge über ein Smart-Meter-Gateway entsprechend den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und des Messstellenbetriebsgesetzes abgewickelt werden können. Ab dem 1. Januar 2025 werden nur noch Wärmepumpen gefördert, die diese Anforderung erfüllen."
Da sich aus dem Abschnitt keine Ausnahme für Luft-Luft-Wärmepumpen ergibt, gehen wir davon aus, dass diese genauso netzdienlich sein müssen. Für welch Geräte Sie eine Förderung bekommen, entnehmen Sie der Liste förderbarer Wärmepumpen.