Gilt der Nullsteuersatz auch für eine vermietete Immobilie?
Den Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen gewährt das Finanzamt Betreibern, die PV-Anlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installieren. Ob ein Wohnhaus selbst genutzt oder vermietet ist, spielt dabei grundsätzlich keine Rolle.
Weitere Antworten auf Fragen zum Thema finden Sie im Beitrag "FAQ Steuererleichterungen für Photovoltaik-Anlagen".