Ich möchte ein Haus kaufen, welches eine Ölheizung besitzt. Sie ist nicht älter als 30 Jahre, ist aber kein NT-Kessel. Muss ich dann innerhalb 2 Jahre austauschen oder nicht?
Handelt es sich weder um eine Niedertemperatur- noch um eine Brennwertheizung, gilt die Austauschpflicht der Heizung aus dem GEG dennoch. Sie greift dann allerdings erst, wenn die Anlage 30 Jahre alt ist.
Sollte es sich doch um eine Niedertemperatur- oder um eine Brennwertheizung handeln, greift die Pflicht nicht. In diesem Fall könnten lediglich Nachrüstpflichten bestehen, wenn sich das Haus in einem Hochwasserschutz- oder Risikogebiet befindet. In diesem Fall finden Sie Vorgaben im Hochwasserschutzgesetz II. Im Beitrag "Hochwasserschutzgesetz II: Ölheizung weiter erlaubt" geben wir einen Überblick.