Muss mein Vermieter die Dachschrägen auch dämmen? Vor ein paar Jahren wurde der begehbare Spitzboden mit 10 cm gedämmt. Die Dachschrägen haben lediglich 5 cm Rapiet mehr nicht. Wir heizen alles zum Dach hinaus.
Nein, eine Dämmpflicht für das Dach gibt es nicht. Mit der Dämmung des Spitzbodens, also der obersten Geschossdecke, wurde die gesetzliche Pflicht erfüllt. Da das Dachgeschoss ja ausgebaut ist, kommt eine Dachdämmung vermutlich ohnehin nur im Zuge einer kompletten Dachsanierung und Erneuerung der Dacheindeckung in Frage. Ob und wann so eine Sanierung ansteht, hängt unter anderem vom Alter und Zustand des Daches ab. Über etwaige Pläne in diese Richtung kann Ihnen nur der Vermieter Auskunft geben.
Das kann ich nicht glauben, dass die Dachschräge von unserer Mansardenwohnung nicht isoliert werden muß. Es gibt doch bestimmt Vorschriften welcher Wärmedurgang erlaubt ist. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen daß bei der EnEV eine Dachinnenverkleidung von 5 cm Zementrapitz mit etwas Gips darauf den Anforderungen entspricht. Was für eine DIN Vorschrift schreibt so einen Wärmeschutz vor?
Richtig, es gibt Vorschriften für den Wärmedurchgang einzelner Bauteile. Diese greifen bei Altbauten aber erst, wenn das jeweilige Bauteil saniert wird. In Ihrem Fall also dann, wenn das Dach saniert wird. Eine Dämmpflicht per se gibt es für das Dach nicht.