Wir werden voraussichtlich im März 2023 eine kleine PV Anlage mit Speicher in Betrieb nehmen. Müssen wir die Anlage beim Finanzamt anmelden? Ist es dann noch nötig, sich zwischen Regelbesteuerung und Kleinunternehmerregelung zu entscheiden oder fällt das jetzt weg? Was gilt es zu beachten in Hinblick auf Finanzamt? Wenn, welche Formulare in NRW?
Die Anmeldung beim Finanzamt ist nach wie vor erforderlich, wenn Sie Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Profitieren Sie vom Nullsteuersatz (Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen), können Sie sich dabei ohne finanzielle Nachteile für die Kleinunternehmerregelung entscheiden.
Für die Anmeldung füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Diesen erhalten Sie von Ihrem Finanzamt oder über das Steuer-Programm Elster. Hilfe beim Ausfüllen bekommen Sie von Ihrem Steuerberater oder Ihrem Fachhandwerker.
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Vielen herzlichen Dank.