Muss bei der Dachsanierung eines Altbaus in Bad.-Württ. eine PVA installiert werden?
Wenn ein Dach in Baden-Württemberg grundlegend saniert wird, ist der Einbau einer Photovoltaikanlage verpflichtend. Zu grundlegenden Sanierungen zählt dabei die Erneuerung der Dacheindeckung oder der Dachabdichtung von Flachdächern. Die Pflicht gilt jedoch nur dann, wenn ein Dach zur Solarnutzung geeignet ist und folgendes zutrifft:
Greift die Photovoltaik-Pflicht, sind die entsprechenden Flächen zu 60 Prozent (Fall 1) oder zu 75 Prozent (Fall 2) mit Photovoltaikmodulen zu belegen. Alternativ dazu ist bei Neubauten von Wohngebäuden oder bei grundlegenden Dachsanierungen auch eine Mindestleistung von 0,06 Kilowatt Peak je Quadratmeter der überbauten Grundstücksfläche zulässig.
Weitere Infos zum Thema haben wir Ihnen im Beitrag "Solarpflicht bei Dachsanierung ab 2023 in Baden-Württemberg" zusammengestellt.
Gibt es Ausnahmen von dieser Solarpflicht, z. B., wenn der Hauseigentümer schon sehr alt ist, sich eine PVA nicht leisten kann oder der Kauf des Hauses bereits vor 2002 erfolgte.
Entsprechende Ausnahmen sind uns nicht bekannt. Kommt es zu unbilliger Härte, können Sie jedoch einen Befreiungsantrag stellen. Ansprechpartner ist dabei die zuständige untere Baurechtsbehörde, die Sie spätestens zwei Monate vor Beginn der Bauarbeiten oder, soweit ein baurechtliches Verfahren durchgeführt wird, zusammen mit der Einreichung der Bauvorlagen kontaktieren.
Geht es um eine Sanierung, gilt die Durchführbarkeit des Bauvorhabens als gefährdet, wenn die Summe der mit der Installation einer Photovoltaikanlage verbundenen Netzanschluss- und sonstigen Systemkosten mehr als 70 Prozent der Summe der übrigen Kosten der betreffenden Photovoltaikanlage ausmacht.