Wir haben eine Photovoltaik Anlage von 2008 (nur Abgabe) und 2021 mit Selbstverbrauch und Abgabe. Für 2023 haben wir vom Stromanbieter 19 Prozent MwSt. erhalten. Was muss ich tun.
Ferner hatten wir 2023 eine Reparatur am Wechselrichter. Ich dachte, ab 2023 fällt die Umsatzsteuer nur für neue Anlagen weg. Können wir in die Kleinunternehmensregelung?
Geht es um die Umsatzsteuer bei Reparaturen, sollten Anbieter/Handwerker keine Mehrwertsteuer erheben. Denn nach UStG § 12 Abs. 3 sind diese Leistungen steuerfrei - auch im Bestand. Im Gesetz heißt es dazu: "Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für [...] die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. [...]
Anbieter sind allerdings nicht verpflichtet, diese Befreiung auch weiterzugeben.
Geht es um die Steuer im Betrieb der Anlage, so sind auch diese inzwischen häufig auf null Prozent gesetzt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Kleinunternehmerregelung wählen (§ 19 UStG). Ob sich das lohnt, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. Denn mit der Kleinunternehmerregelung lassen sich die Anschaffungskosten und sonstigen Ausgaben nicht mehr absetzen. Wir empfehlen, das Thema individuell mit Ihrem Steuerberater oder mit Ihrer Steuerberaterin zu besprechen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem "FAQ Steuererleichterungen für Photovoltaik-Anlagen"