Ich baue gerade ein Haus mit KfW 55 und habe im Baumarkt zwei Fenster gekauft und von einem Fachmann ohne Rechnung eingebaut. Wie reiche ich nun eine Fachunternehmererklärung für diese Installation ein? Ich habe jedoch eine Rechnung mit den g- und Uw-Werten für das Fenster. Können Sie mir bitte in dieser Situation helfen?
In diesem Fall übersenden Sie die Rechnungen Ihrem Energieberater. Dieser prüft, ob Fenster und Rechnung den Vorgaben entsprechen und erteilt im Zuge der Bestätigung nach Durchführung die entsprechende Bestätigung für den Fördergeber.
Wichtig zu wissen: Ohne Rechnung oder Bescheinigung des Fachunternehmens handelt es sich streng genommen um den Einbau in Eigenleistung. Dieser ist förderbar, wenn Sie den Förderantrag ab dem 01. Januar 2023 gestellt haben. Der Energieberater muss dann jedoch die fachgerechte Durchführung prüfen und bestätigen.
Haben Sie den Antrag früher gestellt, gab es keine Förderung für Eigenleistungen. Die Kosten können Sie dann aller Voraussicht nach nicht berücksichtigen.