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Expertenrat

Kann ich die Reihenfolge der Maßnahmen im Sanierungsfahrplan ändern lassen?

Frage von Ludwig E. am 31.07.2023 

Kann ein iSFP nach erstmaliger Ausstellung durch den Energieberater noch einmal abgeändert werden? Im vorliegenden Fall geht es um die Modernisierung eines Altbaus, bei dem nun feststeht, dass ein Teil der Maßnahmen bereits unmittelbar ausgeführt werden soll.

Der bekannte Umsetzungszeitpunkt dieser Maßnahmen sollte sich unseres Erachtens auch so im Fahrplan wiederfinden. Wir haben den Fahrplan nach Erarbeitung zur Einsicht erhalten. Ein nachträglicher Änderungswunsch hinsichtlich der Maßnahmenreihung wurde jedoch abgelehnt.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die im Sanierungsfahrplan aufgeführten Maßnahmen stellen Empfehlungen dar, die aus organisatorischer und baulicher Sicht in der angegebenen Reihenfolge umgesetzt werden sollten. Wie Sie mit der Information umgehen, bleibt Ihnen überlassen. Sie können Maßnahmen vorziehen oder weglassen, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Auch auf die mögliche Förderung hat es keinen Einfluss, in welcher Reihenfolge Sie Maßnahmen tatsächlich angehen. Hier ist es nur wichtig, dass förderbare Maßnahme im Sanierungsfahrplan aufgeführt sind.


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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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