Mein Haus ist Baujahr 1989 und wird mit einer Ölzentralheizung beheizt. Mein Kamin ist firstnah und überragt den First um 60 cm. Der Abstand zu den Nachbargebäuden ist weniger als 15 Meter. Wenn ich mit dem Kamin 1,0 Meter über die umliegenden Fenster gehen muss, müsste ich meinen Kamin um über 3,0 m erhöhen. Ist dies bei einer Heizungserneuerung auch erforderlich?
Nach § 19 der 1. BImSchV gilt sowohl in den neuen als auch in den alten Ableitbedingungen für Abgase, dass der Schornstein die Oberkante von Lüftungsöffnungen, Fenstern und Türen im Umkreis von 15 Metern (bis maximal 50 kW) um mindestens 1 Meter überragen muss, wenn Sie eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe installieren. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass die nachträgliche Verlängerung in Ihrem Fall Pflicht ist. Ob im individuellen Fall eine Ausnahme besteht, kann jedoch nur der zuständige Schornsteinfeger beurteilen. Wir empfehlen daher, diesen frühzeitig in die Planung mit einzubeziehen.