Ich habe insgesamt 3 PV Anlagen auf 2 Gebäuden:
Gebäude A, 29.70 kWp, BJ 2010
Gebäude A, 19.92 kWp, BJ 2011
Gebäude B, 47.74 kWp, BJ 2012
Bin ich von der Einkommensteuer befreit?
Die Einkommensteuerbefreiung gilt laut Einkommensteuergesetz für:
a) von auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden vorhandenen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 30 kW (peak) und
b) von auf, an oder in sonstigen Gebäuden vorhandenen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 15 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit.
Insgesamt sind höchstens 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft möglich.
Ob die Befreiung in Ihrem Fall gilt, hängt also von den Umständen bzw. von den Gebäudegrößen ab. Ohne diese zu kennen, ist eine verbindliche Antwort aus der Ferne leider nicht möglich. Wir empfehlen daher den Kontakt zu Ihrem Sachbearbeiter im Finanzamt oder zu Ihrem Steuerberater. Die Experten prüfen den Sachverhalt individuell und antworten rechtssicher.