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Expertenrat

Profitiere ich auch bei einer Photovoltaikanlage mit 31,5 kWp von der Steuerbefreiung?

Frage von Alfred B. am 17.08.2023 

Ich habe eine PV-Ostanlage mit 31.5 kWp Bruttoleistung und 30 kWp Nettoleistung lt. Marktdatenregister. Hab ich eine Chance, ohne dass ich die 1.5 kWp abbaue, auch von der Steuer befreit zu werden? Ich habe doch 20 % weniger Ertrag als der steuerbefreite Nachbar mit Südlage. Mir fehlt da die Logik.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Laut § 3 Nummer 72 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden vorhandenen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 30 kW (peak) steuerfrei. Handelt es sich um mehrere Anlagen, ist die Leistung auf maximal 100 kWp pro Steuerpflichtigem begrenzt.

Wir gehen davon aus, dass die steuerliche Entlastung für Photovoltaikanlagen in Ihrem Fall leider nicht möglich ist. Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie jedoch nur von Ihrem Finanzamt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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