Kommt der Steuerbonus infrage, wenn man Eigentümer eines Mehrfamilienhauses ist (4WHG`s) und eine Wohnung selbst bewohnt?
Den Steuerbonus für die Sanierung bekommen Sie nach Absatz 1 Paragraf 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) für Arbeiten an zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäuden. Nach Absatz 5 des gleichen Paragrafen gilt das für Eigentumswohnungen entsprechend. Durch die Voraussetzung, dass Sie das geförderte Objekt besitzen und selbst nutzen müssen (keine Vermietung), bekommen Sie den Bonus aller Voraussicht nach nur für Maßnahmen an Ihrer eigenen Wohnung. Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie hier vom zuständigen Finanzamt oder einem Steuerberater aus Ihrer Region.
Anders verhält es sich mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Diese können Sie auch als Vermieter nutzen, um die Sanierungskosten mit attraktiven Zuschüssen etwas abzufedern. Möglich ist es auch, beide Angebote in Anspruch zu nehmen, wenn Sie die Kosten strikt trennen und eine Doppelförderung einzelner Maßnahmen somit ausschließen.
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