Kann man den Steuerbonus für die energetische Sanierung mehrfach in einem Jahr nutzen, z.B. weil man erst Fassadenfenster und erst später Dachfenster austauscht?
Sie können den Steuerbonus für die Sanierung für mehrere Maßnahmen nutzen, die Sie im Zuge der Sanierung abgeschlossen haben. Dazu lassen sich die Kosten in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Unterstützung bekommen Sie dabei von einem Steuerberater aus Ihrer Region.
Insgesamt ist allerdings zu beachten, dass die steuerliche Förderung in Höhe von 40.000 Euro von jeder steuerpflichtigen Person für jedes begünstigte Objekt insgesamt nur einmal in Anspruch genommen werden kann. Anders als bei der BEG-EM-Förderung für Arbeiten an der Gebäudehülle gibt es das Budget nicht jährlich neu in voller Höhe.