Wir wollen in unserem Objekt die 2-fach-Verglasung aller Fenster in eine 3-fach-Verglasung durch Scheibenaustausch ändern lassen. Ist diese Maßnahme bei Erfüllung der U-Werte auch über § 35 c ESTG förderfähig oder muss man zwingend BAFA-Förderung mit Energieberatern beantragen? Man liest überall, dass die steuerliche Förderung für Fenstertausch gilt, aber keiner geht auf den Glasaustausch ein.
Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie auch bei Glastausch im Bestand in Anspruch nehmen. Geregelt ist das in der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV). In der Tabelle in Anlage 4 heißt es dazu in Zeile 4.4 "Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, von Kastenfenstern sowie von Fenstern mit Sonderverglasung". Die Ertüchtigung beschreibt dabei den Glastausch, wobei ein Fenster-U-Wert von 1,3 W/m²K einzuhalten ist.