Unsere Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) beabsichtigt, das Dach des gemeinschaftlichen Hauses höherwertig zu dämmen und neu einzudecken. Für diese Maßnahme kann meines Wissens nach entweder ein BAFA-Zuschuss oder auch die Abschreibung nach § 35c EStG gewählt werden. Wenn sich die WEG nicht auf eine dieser Alternativen einigt. Ist es dann möglich, dass ein Teil der Eigentümer - jeder für sich (mit welchem Anteil?) - die Zuschussmöglichkeit (BAFA) wahrnehmen kann, während der andere Teil die Abschreibungsmöglichkeit wählt? Oder muss ein einheitliches Verfahren gewählt werden?
Wir gehen davon aus, dass eine kombinierte Förderung hier nicht möglich ist, da sich Steuerbonus und BAFA-Zuschuss für ein und dieselbe Maßnahme nicht miteinander kombinieren lassen. Zudem steht der Steuerbonus für die Sanierung in Höhe von 40.000 Euro bei Objekten für mehrere Personen (Miteigentümer) nur einmal zur Verfügung. Die auf die energetische Maßnahme entfallenden Aufwendungen sowie der Höchstbetrag der Steuerermäßigung sind den Miteigentümern nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile zuzurechnen.
Das BAFA unterbindet die Kumulierung mit dem Steuerbonus für die energetische Sanierung ebenfalls, sofern es sich um ein und dieselbe Maßnahme handelt. Geht es um unterschiedliche Maßnahmen, bei denen sich die Kosten klar trennen lassen, sind jedoch mehrere Anträge auf Zuschuss-Förderung möglich.
Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie in diesem Fall leider nur von Ihrem Finanzamt oder über das Infotelefon des BMWK zur Energieeffizienz (Tel.: 0800/0115-000).