Wir möchten für Sonnenschutz, Dämmung und Einbruchschutz neue Vorsatzrollladen einbauen. Kann man die gesamten Kosten steuerlich absetzten? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Ja, den Steuerbonus für die Sanierung gibt es auch für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist der Einbau von außen liegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung zum Beispiel über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung. Dabei sind die Vorgaben der DIN 4108-2:2013-02 zum sommerlichen Mindestwärmeschutz einzuhalten. Letzteres kann ein Fachhandwerker oder Energieberater aus Ihrer Region bestätigen.
Voraussetzung ist außerdem, dass es sich um ein mindestens 10 Jahre altes und zu eigenen Wohnzwecken genutztes Haus handelt. Erfüllen Sie diese Vorgaben, können Sie aktuell 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über drei Jahre steuerlich geltend machen. Im kommenden Jahr soll die Förderhöhe vorübergehend auf 30 Prozent angehoben werden. Ob sich in diesem Zuge auch technische Mindestanforderungen ändern, ist aktuell noch nicht bekannt.