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Expertenrat

Wie funktioniert die Strompreisbremse ab Januar 2023?

Frage von Gerhard K. am 11.01.2023 

Was heißt bei der Strompreisbremse 80 % ab 01.01.2023? Von welcher Bezugsgröße? Wer meldet oder hat die Zählerstände?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Mit der Strompreisbremse deckelt der Gesetzgeber den Preis für elektrische Energie ab Januar 2023 auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Die Deckelung gilt jedoch nur für 80 Prozent Ihres Jahresverbrauchs, für den übrigen Verbrauch zahlen Sie den vollen Preis laut Vertrag. Auf diese Weise soll ein Anreiz zum Stromsparen geschaffen werden.

Um die Berücksichtigung der Strompreisbremse kümmert sich Ihr Versorger ganz automatisch - Sie müssen nichts weiter unternehmen. Grundlage für die Berechnung des Jahresverbrauchs ist dabei Ihr tatsächlicher Verbrauch aus dem Jahr 2021. Liegt dieser dem Versorger nicht vor, ermittelt er das zur Verfügung stehende Kontingent anhand der Jahresverbrauchsprognose.

Bis zum 01. März 2023 werden Sie von Ihrem Versorger über die Entlastung informiert. Sie erhalten dann ein Schreiben, aus dem die wichtigsten Kennwerte hervorgehen.

Weitere Informationen zum Thema haben wir Ihnen im Beitrag "Update: Gaspreisbremse, Strompreisbremse - alle Infos und Details" zusammengefasst.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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