Was heißt bei der Strompreisbremse 80 % ab 01.01.2023? Von welcher Bezugsgröße? Wer meldet oder hat die Zählerstände?
Mit der Strompreisbremse deckelt der Gesetzgeber den Preis für elektrische Energie ab Januar 2023 auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Die Deckelung gilt jedoch nur für 80 Prozent Ihres Jahresverbrauchs, für den übrigen Verbrauch zahlen Sie den vollen Preis laut Vertrag. Auf diese Weise soll ein Anreiz zum Stromsparen geschaffen werden.
Um die Berücksichtigung der Strompreisbremse kümmert sich Ihr Versorger ganz automatisch - Sie müssen nichts weiter unternehmen. Grundlage für die Berechnung des Jahresverbrauchs ist dabei Ihr tatsächlicher Verbrauch aus dem Jahr 2021. Liegt dieser dem Versorger nicht vor, ermittelt er das zur Verfügung stehende Kontingent anhand der Jahresverbrauchsprognose.
Bis zum 01. März 2023 werden Sie von Ihrem Versorger über die Entlastung informiert. Sie erhalten dann ein Schreiben, aus dem die wichtigsten Kennwerte hervorgehen.
Weitere Informationen zum Thema haben wir Ihnen im Beitrag "Update: Gaspreisbremse, Strompreisbremse - alle Infos und Details" zusammengefasst.