Wir haben einen Altbau mit 100 m² und Parkett: Der Lärm des 1. Stocks ist für Mieter im darunterliegenden Erdgeschoss nicht erträglich.
Woran ist bei der Planung der Maßnahme zu denken?
Welche Lösungsvarianten gibt es?
Was ist bei der Auftragsvergabe zu beachten?
Gewährleistungsspezifikationen?
Eine konkrete Antwort auf Ihre Frage ist aus der Ferne leider nicht möglich. Ihre Schilderung lässt jedoch eine unsachgemäße Verlegung der Trittschalldämmung vermuten. Die passende Maßnahme hängt jedoch auch vom Aufbau der Decke ab.
Wir empfehlen Ihnen, das Objekt von einem Sachverständigen untersuchen zu lassen. Der erkennt das Problem vor Ort und kann die richtigen Maßnahmen empfehlen. In der Regel kann er auch bei der Suche nach einer Fachfirma und der Auftragsvergabe helfen.
Bei der Planung können Sie dabei zum Beispiel einen Bauphysiker oder Bauingenieur aus ihrer Region zurate ziehen. Diesen finden Sie in der Energie-Effizienz-Expertenlister der KfW: kfw.de
Nach der Durchführung der Maßnahmen haben Sie nach BGB als Privatperson eine Gewährleistung von fünf Jahren.
Weitere Informationen zum Thema Trittschalldämmung haben wir Ihnen hier zusammengestellt.