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Expertenrat

Muss der Rollladenkasten höhere Anforderungen erfüllen, wenn er mit einem U-Wert im Sanierungsfahrplan enthalten ist?

Frage von Theodor B. am 30.01.2024 

In der Frage von Enrico R. vom 16.02.2023 ging es um den U-Wert von Rollladenkästen bei einer Förderung nach BEG-EM. Meine Frage: Wenn ein iSFP besteht, in welchem ein U-Wert von 0,6W/qmK für Rollladenkästen eingetragen ist, muss dieser Wert dann eingehalten werden, um eine Förderung nach BEG-EM zu erhalten? Im Netz finde ich keine Rollläden mit solchen U-Werten.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In der Regel müssen die Vorgaben aus dem individuellen Sanierungsfahrplan eingehalten, gleichwertig erfüllt oder übererfüllt werden. Rollladenkästen mit den entsprechenden Werten finden Sie unter Passivhaus-zertifizierten Bauprodukten. Sind Sie unsicher, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Energieberater. Dieser kann prüfen, ob auch ein Rollladenkasten mit höheren U-Werten infrage kommt.

Für die BEG-EM-Förderung gibt es grundsätzlich keine Anforderungen an den U-Wert von Rollladenkästen. Eine Förderung ist dabei im Zuge der Fassadendämmung, bei einem Fenstertausch oder bei Austausch/Neubeinbau als Maßnahme zum sommerlichen Wärmeschutz möglich.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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