In der Frage von Enrico R. vom 16.02.2023 ging es um den U-Wert von Rollladenkästen bei einer Förderung nach BEG-EM. Meine Frage: Wenn ein iSFP besteht, in welchem ein U-Wert von 0,6W/qmK für Rollladenkästen eingetragen ist, muss dieser Wert dann eingehalten werden, um eine Förderung nach BEG-EM zu erhalten? Im Netz finde ich keine Rollläden mit solchen U-Werten.
In der Regel müssen die Vorgaben aus dem individuellen Sanierungsfahrplan eingehalten, gleichwertig erfüllt oder übererfüllt werden. Rollladenkästen mit den entsprechenden Werten finden Sie unter Passivhaus-zertifizierten Bauprodukten. Sind Sie unsicher, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Energieberater. Dieser kann prüfen, ob auch ein Rollladenkasten mit höheren U-Werten infrage kommt.
Für die BEG-EM-Förderung gibt es grundsätzlich keine Anforderungen an den U-Wert von Rollladenkästen. Eine Förderung ist dabei im Zuge der Fassadendämmung, bei einem Fenstertausch oder bei Austausch/Neubeinbau als Maßnahme zum sommerlichen Wärmeschutz möglich.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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