Wo ist gesetzlich geregelt, dass der Vermieter den Heizkostenzuschuss beantragen muss?
Grundsätzlich ist der Heizkostenzuschuss bzw. die Entlastung für leitungsgebundene Energieträger von demjenigen zu beantragen, der die Heizung betreibt. In Mietshäusern ist das oft der Vermieter. Betreiben Mieter die Heizungsanlage und kommen diese auch selbst für die Brennstoffe aus, beantragen Mieter den Zuschussbetrag.
Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht - auch der Vermieter ist nicht direkt dazu verpflichtet, den Heizkostenzuschuss zur finanziellen Entlastung seiner Mieter zu beantragen. Eine solche Pflicht lässt sich aber aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot ableiten. Denn Vermieter sind dazu verpflichtet, Sie als Mieter nur mit Heizkosten zu belasten, die erforderlich und verhältnismäßig sind. Ist der Vermieter antragsberechtigt und stellt dennoch keinen Antrag, können Mieter unter Umständen zivilrechtliche Ansprüche gegen Ihren Vermieter geltend machen.
Wir beziehen uns bei unserer Antwort auf Punkt 6 des Merkblatts für Härtefallhilfen vom BMWK.