Wir haben 2019 Förderung für den Austausch einer Ölheizung und den Einbau einer Luft-Wärmepumpe erhalten. Die Anlage ist leider schon nach 4 Jahren komplett defekt und ausgefallen. Könnten wir erneut eine Förderung für eine neue Luft-Wärmepumpe erhalten? Gibt es irgendwelche Sperrfristen?
Sie können unabhängig von der alten Anlage eine neue Förderung für die Wärmepumpe beantragen. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Wärmepumpen.
Bitte beachten Sie aber, dass bei der alten Anlage in der Regel eine Mindestnutzungsdauer von 7 bis 10 Jahren (je nach Förderprogramm) einzuhalten ist. Tauschen Sie die Anlage vorher aus, kann es zur Rückforderung eines Teils der Förderung kommen. Bei einem irreparablen Schaden handelt es sich möglicherweise um eine Ausnahme. Wir bitten Sie, das rechtzeitig mit Ihrem Fördergeber abzustimmen. Diesen müssen Sie ohnehin in Kenntnis setzen, wenn Sie die Heizung vor dem Ablauf der Mindestnutzungsdauer tauschen.
Ansprechpartner erreichen Sie dabei unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.