Ich habe für den Austausch meiner 24 Jahre alten Gasheizung gegen eine Wärmepumpe bereits eine Förderzusage seitens der BAFA, die ich noch nicht in Anspruch genommen habe. Da ich bei einer KfW-Förderung im kommenden Jahr deutlich besser fahren würde, 55 statt 30 Prozent, würde ich die BAFA-Förderung zurückgeben. Bekäme ich dann auch eine 6-Monatssperre, um eine neue Förderung beantragen zu können?
Haben Sie noch nicht mit der Sanierung begonnen und verzichten auf die ursprüngliche Förderung, können Sie ohne Sperrfrist einen neuen Antrag zur Förderung der Wärmepumpe stellen (ab Februar 2024 möglich) oder vor Antragstellung auf eigenes finanzielles Risiko mit der Maßnahme beginnen. Beachten Sie dabei, dass die Effizienzanforderungen an Wärmepumpen gestiegen und die förderbaren Kosten auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit gesunken sind.
In der neuen BEG-EM-Richtlinie 2024 heißt es dazu unter Punkt 9.2.5.: "Abweichend davon [Sperrfrist] kann in der Zuschussförderung für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Inkrafttreten dieser Förderrichtlinie bei einem Verzicht auf Zusage eines Antrags für die Förderung von Heizungstechnik nach Nummer 5.3 ein neuer Antrag unmittelbar nach Eingang der Verzichtserklärung gestellt werden. Für den neuen Antrag gelten die dann aktuellen Förderbedingungen einschließlich der Regelungen zum Vorhabensbeginn."
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