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Expertenrat

Kann die WEG den Anbau von Außenrollläden an meiner Wohnung verhindern?

Frage von Fritz W. am 08.03.2024 

Bestehende WEG mit 9 ETW. Ich möchte meine ETW im Erdgeschoss nachrüsten mit Vorbaurollläden. Kann die WEG dieses ablehnen? Gilt die einfache Mehrheit? Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum? Wer zahlt später Reparaturen: WEG oder Eigentümer?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Im Falle der Fenster geht es in der Regel um Gemeinschaftseigentum. Aus diesem Grund ist die Maßnahme in der Eigentümerversammlung abzustimmen. Seit 2020 genügt bei Beschlussfassungen über bauliche Maßnahmen dabei die einfache Mehrheit (siehe WEG-Gesetz). Das gilt jedenfalls dann, wenn die Maßnahmen nicht zu einer grundlegenden Umgestaltung der Wohnanlage führen und einzelne Wohnungseigentümer nicht unbillig benachteiligen.

Die Kosten der Maßnahme tragen die Antragsteller bzw. Fürsprecher. Haben mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und mehr als die Hälfte der Eigentümer zugestimmt oder amortisiert sich die Maßnahme in kurzer Zeit komplett, tragen alle WEG-Eigentümer die Kosten. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Maßnahme zu unverhältnismäßig hohen Kosten führt.

Für weitere Informationen zum Thema empfehlen wir Ihnen unseren Beitrag "WEG-Reform: Neues Wohnungseigentumsgesetz gilt seit 1.12.2020".

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