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Expertenrat

Welche Ölheiztechnik ist ab 2024 noch erlaubt?

Frage von Robert A. am 13.07.2023 

Ich betreibe eine Niedertemperatur-Ölheizung im Altbau (Bj. ca. 1950, Eigenheim). Die Heizung wurde 2010 eingebaut. Was ist nach dem GEG ab 2024 noch möglich:
1) Neuer Niedertemperatur-Ölkessel?
2) Neuer Brennwert-Ölkessel?
3) Oder sind beide Varianten erlaubt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine verbindliche Antwort auf diese Frage können wir Ihnen aktuell leider nicht geben, da die Novelle des Gebäudegesetzes noch nicht verabschiedet wurde. Wir gehen davon aus, dass Brennwertkessel erlaubt bleiben, bis die kommunale Wärmeplanung vorliegt.

Wahrscheinlich ist, dass Sie ab 2024 auch eine Beratung in Anspruch nehmen müssen, bevor Sie eine Öl- oder Gasheizung einbauen. Diese soll über die Bedeutung der Wärmeplanung und die Folgen des Einbaus der fossilen Heiztechnik informieren.

Unser Tipp: Prüfen Sie, ob auch eine Umweltheizung infrage kommt. Durch die attraktive Förderung für den Heizungstausch kann sich das auch im Altbau lohnen.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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